Klientenaufklärung
Untenstehende Klientenaufklärung wird beim Erstgespräch thematisiert, erklärt und erläutert. Diese wird vor dem Beginn der Behandlung (ausgenommen Erstgespräch) zur Unterschrift abgegeben. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Inhalt der Klientenaufklärung verstanden haben und einverstanden sind.
"Die energetische Behandlung ist keine Arbeitsmethode im Sinne des empirischen naturwissenschaftlichen Erkenntnisbereiches. Die Erfolge der energetischen Behandlungen sind daher nicht vorhersagbar bzw. messbar. Ich wurde darüber informiert und nehme zur Kenntnis, dass ich ausdrücklich darüber aufgeklärt wurde, dass ich lediglich Hilfestellung unter Zuhilfenahme von ernergetischen Arbeitsmethoden erhalte, die keine schulmedizinische Behandlung darstellt. Ich bestätige, dass mir keinerlei wie immer gearteter Erfolg insbesondere kein Heilung- oder Linderungserfolg versprochen wurde und ich freiwillig in diese Behandlung einwillige. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich auch den Umstand gut heisse, dass mit der vorliegenden Behandlung keinerlei Linderung oder sonstige Besserung meiner Leidenszustände und Krankheiten zu erwarten ist.
Dementsprechend stellt die energetische Arbeitsmethode keinerlei Ersatz für ärztliche Diagnose und Behandlung dar.
Ich wurde darüber informiert, dass ich mich für die Diagnosestellung und Therapie an meinen Arzt, Psychologen oder Psychotherapeuten zu wenden habe.
Ich habe die Behandlungsgebühr aus freien Stücken beglichen und erkläre ausdrücklich, dass ich die Höhe derselben für angemessen erachte. Demnach verzichte ich ausdrücklich auf gänzlichen oder auch nur teilweisen Rückersatz der von mir beglichenen Behandlungskosten und verzichte demnach den vorliegenden Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten, da die Anwendung der energetischen Arbeitsmethode meine besondere Vorliebe in der Behandlung darstellt."
Absagen von Terminen:
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können muss dieser mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden. Alle Termine die nicht fristgerecht gesagt werden sind in vollem Umfang zur sofortigen Zahlung fällig.
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